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Mit Trick Einträge aus dem Google-Index löschen
20.10.2016 um 15:43 Uhr - Pow3rBust3r
Erfundene Beklagte, die gleich alles zugeben, führen in den USA zu flotten Verleumdungsurteilen. Diese Gerichtsentscheidungen dienen dann als Grundlage dafür, unliebsame Veröffentlichungen von Webservern und aus dem Google-Index entfernen zu lassen.
 
Um online geäußerte Kritik zu unterdrücken, kann der jeweilige Autor verklagt werden. Doch könnte sich dieser zu Wehr setzen, etwa weil das online Gesagte die Wahrheit ist. Da ist es viel einfacher, einen Beklagten zu erfinden, der sofort alles zugibt. Das führt rasch zu einem Gerichtsbeschluss. Diesen kann man dann Google und anderen Dienstleistern unter die Nase halten. Im Vertrauen darauf greifen sie zur digitalen Zensurschere. Praktischerweise bekommt der echte Autor davon meist nichts mit.
 
Mit diesem Trick ist es offenbar möglich, Unliebsames aus dem Google-Index zu kicken oder bei anderen Webdiensten löschen zu lassen. Eugene Volokh und Paul Alan Levy haben mehr als zwei Dutzend Fälle aus mehreren US-Staaten gefunden, bei denen sich der Verdacht erfundener Beklagter aufdrängt. Wie sie im Blog Volokh Conspiracy berichten, konnte ein Privatdetektiv nämlich jene Personen, die sich vor Gericht selbst der Verleumdung bezichtigen, nicht finden. Gemeinsam ist den Fällen die Verbindung zu einem "Reputationsmanager".
 
Ohne Beweis zum Urteil, welches dann als Beweis dient
US-Webdienste verteidigen gerne das Recht auf Freie Rede und löschen daher ungern Inhalte von ihren Servern oder aus ihren Such-Indizes. Wenn aber ein US-Gericht Verleumdung bescheinigt, löschen die Dienste meistens doch. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet, wollen aber dem vermeintlichen Opfer beistehen.
 
Die Gerichtsbeschlüsse mit erfundenen Beklagten können zustandekommen, weil Gerichte in der Regel die Existenz der Beklagten nicht überprüfen und auch keine mündlichen Verhandlungen anberaumen, wenn sich Kläger und Beklagter einig sind. Die überlasteten Richter sind froh, einen Fall schnell abschließen zu können. Für den Fall, dass der Betrug auffliegen sollte, ist die Klage so konstruiert, dass auch dem Kläger nichts angelastet werden kann. Und meistens gibt es auch keinen Anwalt, der belangt werden könnte.
 
Klage gegen "Mathew" statt "Matthew"
Aufgeflogen ist der Trick dank des streitbaren Matthew Chan aus Georgia. Der hatte sich über die Geschäftsmethoden des ebenfalls in Georgia tätigen Zahnarztes Mitul Patel geärgert und sich kritisch auf Yelp und anderen Webseiten geäußert. In der Folge wurde in Maryland eine Verleumdungsklage im Namen Patels gegen einen gewissen Mathew Chan [mit einem t, Anmerkung] eingebracht.
 
Dieser Mathew Chan soll in einem Bürohaus in Maryland wohnen und hat praktischerweise den Antrag auf den Gerichtsbeschluss gegen sich selbst gleich mit unterschrieben. Ein "Mathew Chan" war in Maryland nicht zu finden; selbst wenn Maryland-Mathew existierte, war er nicht der Autor der kritischen Beiträge. Doch weiß das der Richter nicht.
 
Sind sich die Parteien eines zivilrechtlichen Verfahrens einig, folgen Gerichte in der Regel deren gemeinsamem Antrag. So kam es zu einem Gerichtsbeschluss, der dann Yelp mit der Bitte vorgelegt wurde, das kritische Posting zu löschen. Womit der Betreiber der Klage nicht gerechnet hatte: Yelp informierte den tatsächlichen Autor des kritischen Beitrags, Matthew "Doppel-t" Chan aus Georgia, von der Löschung. Der wusste natürlich nichts von dem Verfahren in Maryland und schlug Alarm.
 
Zahnarzt Patel scheint in den Gerichtsdokumenten als sich selbst vertretender Kläger auf. Doch Patel gibt an, die Klage weder unterschrieben noch sonst in Auftrag gegeben zu haben. Er gibt aber zu, einen "Reputationsmanager" damit beauftragt zu haben, die unliebsamen Postings aus dem Internet zu entfernen. Weil Volokh eine ganze Reihe solcher Fälle gefunden hat, drängt sich der Verdacht auf, dass Klagen gegen unauffindbare, aber geständige Beklagte die Arbeitsmethode eines oder mehrerer "Reputationsmanager" oder Anbieter von "Search Engine Optimization" (SEO) sind.
 
"Leserposting" gegen kritische Journalisten
Der Trick lässt sich auch über Bande spielen: Handelt es sich bei dem unliebsamen Inhalt um einen Medienbericht oder sonst ein redaktionelles Angebot, kann nur der Verlag löschen. Aber die Entfernung aus dem Google-Index ist schon mehr als die halbe Miete.
 
Als Hebel kann dazu ein ausfallendes Posting eines "Lesers" dienen, gegen den dann gerichtlich vorgegangen wird. Der Poster gesteht die Verleumdung, und flugs hat man einen Gerichtsbeschluss. Das reicht Google, um die Webpage aus dem Index zu nehmen. Damit wird nicht nur das ausfallende Posting, sondern die gesamte Webpage mit dem Medienbericht praktisch unauffindbar.
 
Dieser Schachzug ist keine US-Erfindung. Seit dem EuGH-Urteil über das "Recht auf Vergessen" ist es in Europa auch ohne Gerichtsbeschluss möglich, Webpages mit Kommentarfunktion aus dem Google-Index zu kicken. Dazu verfasst jemand auf der als störend empfundenen Webpage ein "besoffenes" Posting. Dem Poster ist das bald "peinlich", weshalb er bei den Suchmaschinen die Unterdrückung der Webpage beantragt. Und die Suchmaschinen müssen gehorchen. 

 

Link: heise.de

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